Mit der Einführung von Systemen Künstlicher Intelligenz (KI-Systemen) verfolgen AG idR das Ziel, bestimme Prozesse zu automatisieren. Automatisierungsmaßnahmen berühren meist auch die Interessen der Belegschaft, weshalb das ArbVG an mehreren Stellen ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. So etwa in § 109: Nach dessen Abs 1 Z 6 gelten „Automatisierungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung“ als Betriebsänderungen. Wann eine Automatisierungsmaßnahme von „erheblicher Bedeutung“ ist, und unter welchen Umständen bei Automatisierungsmaßnahmen ein Sozialplan abgeschlossen (oder gar erzwungen) werden kann, ist bisher wenig untersucht. Diesen Fragen widmete sich der Vortrag.
Zeitraum
21 Juni 2024
Ereignistitel
Wieviel Kontrolle braucht KI? 51. Praktiker:innenseminar der Universität Klagenfurt und der AK Kärnten:
Veranstaltungstyp
Konferenz
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)