Vertrag und Meinungsfreiheit

  • Christoph Bezemek (Redner*in)

Aktivität: VortragWissenschaftlicher Vortrag (Science-to-Science)

Beschreibung

Garantien freier Meinungsäußerung wie Art 10 EMRK schützen Kommunikationsakte grundsätzlich unabhängig von inhaltlichen Erwägungen als individuelle Leistung der Person und umfassen insofern insgesamt menschliche Sinnvermittlung. Unterfallen vor diesem Hintergrund aber auch etwa zivilrechtliche Willenserklärungen strukturell diesem Schutz freier Meinungsäußerung? Und anhand welcher Kriterien kann eine entsprechende Abgrenzung vorgenommen werden?
Zeitraum8 Okt. 2014
EreignistitelLS Kolloquium Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht Universität Heidelberg
VeranstaltungstypKeine Angaben
BekanntheitsgradInternational

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505011 Menschenrechte
  • 602004 Allgemeine Sprachwissenschaft