Berechnung und Analyse der finanziellen Effekte einer sozialversicherungspflichtigen Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen

  • Sprajcer, Selma (Stellvertretende Projektleitung mit Vollmacht)
  • Grünhaus, Christian (Projektleitung)
  • Nutzinger, Benedikt (Forscher*in)
  • Tanczer, Viktoria (Kontaktperson für administrative Abwicklung)

Projektdetails

Geldgeber*innen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Beschreibung

Derzeit sind Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Art und des Ausmaßes ihrer Beeinträchtigungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem integrativen Betrieb nicht in der Lage sind, meist in Tages- und Beschäftigungsstrukturen, wie beispielsweise in Werkstätten beschäftigt. Für diese Tätigkeiten bekommen die betroffenen Menschen ein niedriges Taschengeld als Entgelt und müssen durch den Bezug von Einkommensersatzleistungen und Sachleistungen der Sozialhilfe der Länder ihren Lebensunterhalt bestreiten. Um die finanziellen Auswirkungen der Einführung einer sozialversicherungspflichtigen Entlohnung zu berechnen, wurde im Rahmen der vorliegenden Studie ein Alternativ-System entworfen, in welchem mit 01. Jänner 2021 eine Entlohnung in der Höhe von 1.180 Euro brutto (14-mal pro Jahr) das bisher ausgezahlte Taschengeld ersetzt. Die Höhe der Entlohnung wurde dabei so festgelegt, dass sich netto ein Betrag in etwa der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes 2020 ergibt. Die Berechnungen wurden für alle betroffenen Menschen mit Behinderung für den Zeitraum 2021 bis 2075 durchgeführt. Als Basis diente ein Individualdatensatz mit Einkommensdaten, der eigens für das Projekt erstellt wurde.

Wichtigste Erkenntnisse

Die Gegenüberstellung des Ist- und Alternativ-Systems zeigt, dass die Einführung eines Lohnes bei Menschen mit Behinderungen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen trotz des Wegfalls einiger Einkommensersatzleistungen insgesamt zu einem Anstieg des Einkommens führt. Dabei wird im Zeitraum von 2021 bis 2075 ein Einkommensplus von rund 10,3 Mrd. Euro erzielt. Die Sozialversicherung steigt mit rund 11,5 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2075 sehr positiv aus. Ebenfalls positiv würde sich eine Systemumstellung auf den Bund auswirken, wenn auch nur minimal sowie unter der Voraussetzung, dass der Bund nicht einen Teil oder die gesamte Entlohnung für die Personen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen übernimmt. Der aktuellen Kompetenzverteilung in der österreichischen Bundesverfassung zufolge hätten die Bundesländer die erhöhten Ausgaben für die Entlohnung der Menschen mit Behinderungen in den Tages- und Beschäftigungsstrukturen zu übernehmen. Dementsprechend würden sie bei der Systemumstellung als einziger Stakeholder negativ aussteigen. Insgesamt würde sich für die Länder ein Minus von rund 22,1 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2075 ergeben.
KurztitelLohn statt Taschengeld
StatusAbgeschlossen
Tatsächlicher Beginn/ -es Ende1/01/2231/12/23

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 509012 Sozialpolitik
  • 509002 Disability Studies

Schlagwörter

  • Menschen mit Behinderung; leichte Sprache; Inklusive Forschung; Sozialstatistik; Barrierefreiheit
  • Sozialpolitik