Der Zugang zu Gesundheitsberufen und Arbeitsvermittlung ist in den verglichenen Rechtsordungen ganz unterschiedlich, aber mit einer im Ergebnis ähnlichen Marktabschottung reglementiert. Beide Systeme sind im Hinblick auf die Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechtes in mehrfacher Weise interessant, zumal die Gesundheitsdienstleistungen aus dem Geltungsbereich der kommenden Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sein sollen, die Arbeitsvermittlung aber nicht. In der geplanten Arbeit werden die Systeme verglichen und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht untersucht.
Norwegischer Forschungsrat