Untersucht wird die Mithaftung eines Ehegatten für die vom anderen aufgenommenen Kredite anhand der jüngeren gesetzlichen Entwicklungen und Judikaturtendenzen. Hiebei stellt sich insbesondere die Frage, in welchem Ausmaß Aufklärungspflichten seitens des kreditvergebenden Gläubigers bestehen, zB bezüglich der Kreditwürdigkeit des Hauptschuldners.