Steuerrechtliche Regelungen unterliegen verschiedensten Arten von Diskriminierungsverboten. Im internationalen Verhältnis verpflichten vor allem die in den DBA enthaltenen Diskriminierungsverbote zur Gleichbehandlung. Der Inhalt dieser Regelungen wurde in der Vergangenheit oft nur wenig beachtet. Die Weiterentwicklung vergleichbarer Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, des Verfassungsrechts und des WTO-Rechts hat aber auch neue Fragen nach dem Inhalt dieser DBA-Regelungen aufgeworfen. Die DBA-Diskriminierungsverbote eröffnen auf Grund ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit interessante Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung in der Praxis. Diesem Thema widmet sich das 12. Wiener Symposium zum Internationalen Steuerrecht im Juni 2005, welches von unserem Institut in Zusammenarbeit mit IFA (Landesgruppe Österreich) veranstaltet wird. Die Vorträge dieses Symposions behandeln die sehr weitgehenden Anwendungsmöglichkeiten der DBA-Diskriminierungsverbote umfassend, analysieren Zweifelsfragen und unterbreiten Lösungsvorschläge. In der steuerlichen Praxis spielen diese Regelungen eine immer größere Rolle, da Steuerpflichtige und deren Berater sich öfter als früher auf DBA-Diskriminierungsverbote berufen und jene von ihnen im Widerspruch zu diesen Gleichbehandlungsklauseln stehend erachteten Vorschriften als verdrängt betrachten, ohne dass diese Regelungen durch den Gesetzgeber ausdrücklich aufgehoben werden müssen. Die Finanzbehörden und die Gerichte müssen sich immer häufiger mit diesen Fragen auseinandersetzen.