Projektdetails

Beschreibung

Erörterung der Problematik der Sterbehilfe aus dem Blickwinkel der Grundrechte, insbesondere der Menschenrechtskonvention. Umfassende Darstellung grundrechtsdogmatischer Voraussetzungen und Problemkonstellationen, eingehende Würdigung der betroffenen Grundrechtsverbürgungen; Prüfung der einfach-gesetzlichen Rechtslage auf Basis der zuvor erzielten Ergebnisse am Maßstab der Grundrechte des österreichischen Verfassungsrechts. Kürzest mögliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse: Nicht freiwillige Sterbehilfe ist unter lebensrechtlichem Blickwinkel jedenfalls problematisch und in den seltensten Fällen zulässig; das Verbot freiwilliger Euthanasie stellt sich als Eingriff in den Schutzbereich des Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar und kann unter Berufung auf den Eingriffsgrund der Moral gerechtfertigt sein. Das Recht auf Leben verlangt keinen aufgedrängten Grundrechtsschutz und umfaßt freiwillige Maßnahmen nicht.
StatusAbgeschlossen
Tatsächlicher Beginn/ -es Ende1/12/9528/02/98

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505011 Menschenrechte
  • 505026 Verfassungsrecht