Projektdetails
Beschreibung
Erörterung der Problematik der Sterbehilfe aus dem Blickwinkel der Grundrechte, insbesondere der Menschenrechtskonvention. Umfassende Darstellung grundrechtsdogmatischer Voraussetzungen und Problemkonstellationen, eingehende Würdigung der betroffenen Grundrechtsverbürgungen; Prüfung der einfach-gesetzlichen Rechtslage auf Basis der zuvor erzielten Ergebnisse am Maßstab der Grundrechte des österreichischen Verfassungsrechts. Kürzest mögliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse: Nicht freiwillige Sterbehilfe ist unter lebensrechtlichem Blickwinkel jedenfalls problematisch und in den seltensten Fällen zulässig; das Verbot freiwilliger Euthanasie stellt sich als Eingriff in den Schutzbereich des Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar und kann unter Berufung auf den Eingriffsgrund der Moral gerechtfertigt sein. Das Recht auf Leben verlangt keinen aufgedrängten Grundrechtsschutz und umfaßt freiwillige Maßnahmen nicht.
Status | Abgeschlossen |
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Tatsächlicher Beginn/ -es Ende | 1/12/95 → 28/02/98 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505011 Menschenrechte
- 505026 Verfassungsrecht