Mobilität und soziale Sicherung: Führt Portabilität zur 'Unterwanderung' der nationalen Sicherungssysteme? Eine Analyse anhand der Pflegesicherung in Deutschland, Österreich und Spanien

  • Reyes, Carlos (Forscher*in)

    Projektdetails

    Beschreibung

    Die vier Grundfreiheiten gelten als die Grundpfeiler des europäischen Binnenmarktes. Hinter den Grundfreiheiten steht der Glaube an erhöhte Wohlfahrt durch hohe Mobilität der Produktionsfaktoren und Güter. Dieser Europäisierung durch Installation des Binnenmarktes hinken die nationalen sozialen Sicherungssyteme bisweilen hinterher. Die nationalen Sicherungssysteme sind historisch gewachsen und weisen teilweise erhebliche Unterschiede auf, welche zu Inkompatibilitäten führen, sobald ein Wechsel von einem in ein anderes Sozialsystem erfolgt. So kann es beispielsweise zu Konstellationen kommen, bei denen Leistungen auf die im Herkunftsland Ansprüche bestanden, im EU-Ausland nicht in Anspruch genommen werden können. Oder die sozialen Systeme im neuen Wohnsitzland gewähren keine Integration für aus anderen EU-Ländern zugewanderte Bürger. Die Regelungen sind hier je nach Sicherungssystem und beteiligten Ländern unterschiedlich. Zentral ist dabei auch die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern gegenüber sonstigen wandernden EU-Bürgern, da sich die Mobilitätsgarantie größtenteils nur auf Arbeitnehmer bezieht.
    In Teilbereichen hat der Europäische Gerichtshof bestehendes EU-Recht interpretiert und beispielsweise im Fall der Pflegesicherung ein generelles Portierverbot von Ansprüchen aus dem Herkunftsland in ein Zielland für nichtig erklärt. Die Institutionen der nationalen Sicherungssysteme haben nur zögerlich diese Entscheidung des EuGH umgesetzt.
    Diese Dissertation beschäftigt sich mit Inkompatibilitäten und Problemen der Uneinheitlichkeit bei Portierung von Pflegeleistungen sowie möglichen Regulierungen, die zu einer Entschärfung beitragen können. Zentrales Anliegen ist dabei, die Bewertung möglicher Lösungsszenarien anhand von zwei Kriterien vorzunehmen: Solidarität und fiskalische Äquivalenz. Die analytische Perspektive ist eine ökonomische und keine juristische.
    StatusAbgeschlossen
    Tatsächlicher Beginn/ -es Ende1/08/0220/11/04

    Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

    • 505003 Europarecht
    • 509012 Sozialpolitik
    • 505
    • 506004 Europäische Integration
    • 502046 Volkswirtschaftspolitik
    • 505020 Sozialrecht