Optimierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen im Hinblick auf die Deponieverordnung ab 2004

  • Bach, Heinz (Forscher*in)
  • Vogel, Gerhard (Forscher*in)
  • Weber, Andreas (Forscher*in)

    Projektdetails

    Geldgeber*innen

    Gemeinde Wien, MA 48

    ARGE Österreichische Abfallverbände

    Österreichischer Städtebund

    Österreichischer Gemeindebund

    Beschreibung

    Vor dem Hintergrund der ab 2004 (2008) in vollem Umfang wirksam werdenden Deponieverordnung haben die ARGE Österreichische Abfallverbände, die Stadt Wien (MA 48), der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund eine Studie über die Optimierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen ausarbeiten lassen. Eine wesentliche Wirkung der Deponieverordnung wird sein, daß die heizwertreichen Bestandteile von Restabfällen künftig einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Da die Restabfälle noch erhebliche Anteile an Verpackungsabfällen enthalten, kann die energetische Verwertung dieser Bestandteile als ein wesentlicher Beitrag der öffentlich-rechtlich finanzierten Restabfallentsorgung zur Erfüllung der Verwertungsziele für Verpackungsabfälle angesehen werden. Deshalb ist die bisher praktizierte Form der getrennten Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu hinterfragen, auf Optimierungspotentiale zu untersuchen und im Sinne einer leistungsgerechten Zuordnung von Lizenz-Einnahmen anzupassen.



    Der Untersuchungsumfang der Studie bezieht sich in den grundsätzlichen Erkenntnissen und Aussagen auf die Verpackungsabfälle Kunststoffe und Materialverbunde (Leichtverpackungen), Metalle, Papier und Glas, wobei im Konkreten der Schwerpunkt der Arbeit im Bereich der Leichtverpackungen liegt.



    Da die Sammlungs- und Entsorgungskosten überwiegend vom Volumen abhängen, verursachen die Leichtverpackungen die höchsten Kosten, sowohl in der Getrenntsammlung des ARA-Systems, als auch in der Systemabfuhr der Gebietskörperschaften. Ein Vergleich der beiden Entsorgungswege zeigt, daß die Mitsammlung im Restmüll mit anschließender energetischer Verwertung wesentlich kostengünstiger ist. Die Gebietskörperschaften könnten somit im Zuge der Umsetzung der Deponieverordnung einen kostensenkenden Beitrag zur Erreichung der Verwertungsziele leisten. Voraussetzung ist jedoch eine leistungsgerechte Vergütung.

    StatusAbgeschlossen
    Tatsächlicher Beginn/ -es Ende1/10/0224/01/03

    Projektpartner

    • WU Wirtschaftsuniversität Wien (Leitung)
    • Deutsche Projektunion - DPU (Projektpartner*in)
    • Zivilingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft - Dipl.-Ing. Josef Ringhofer (Projektpartner*in)

    Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

    • 207111 Umwelttechnik
    • 207101 Abfalltechnik
    • 502042 Umweltökonomie