Es wird der Frage nachgegangen, ob die unterschiedliche Behandlung der Arbeiter und Angestellten überhaupt (noch) zulässig ist. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung der beiden Arbeitnehmergruppen und der für sie geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen kurz dargestellt und der Frage nachgegangen, ob es eine 'funktionale' Angestestellten- oder Arbeitertätigkeit gibt. Den Schwerpunkt bildet dabei die Auseinandersetzung mit den heute noch bestehenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte im Bereich des Individualarbeitsrechts, insbesondere den unterschiedlichen Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung und der Entgeltfortzahlung, aber auch sonstiger Differenzierungen wie zB der Fälligkeit des Entgelts. Die unterschiedlichen Bestimmungen werden im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz einer genauen Prüfung in bezug auf ihre sachliche Rechtfertigung unterzogen.|Die daraus resultiernende Dissertation wurde im April 1998 beendet. Im Februar 1999 ist eine von Drs überarbeitete und aktualisierte Fassung ihrer Dissertationmit dem Titel 'Arbeiter und Angestellte, Verfassungsrechtliche Aspekte arbeitsrechtlicher Ungleichbehandlung', im Orac-Verlag erschienen.