Abstract
Teils mit 1. 9. 2025 und teils mit 1. 1. 2026 traten bzw treten die für das Strafrecht relevanten Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2025 in Kraft. Sie betreffen insbesondere den Strafvollzug und sollen vorrangig der Entlastung der angespannten Haftsituation in Österreich dienen. Der vorliegende Beitrag zeigt die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen und erläutert diese anhand eines Fallbeispiels. Im Anschluss daran findet sich eine Checkliste, welche die Beantragung des elektronisch überwachten Hausarrests in der Praxis erleichtern und Zurückweisungen aufgrund mangelhafter oder unvollständiger Anträge vermeiden soll.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Aufsatznummer | JAP 2025/2026/2 |
| Fachzeitschrift | Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung (JAP) |
| Jahrgang | 2025/2026 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 16 Dez. 2025 |
Schlagwörter
- Elektronisch überwachter Hausarrest
- bedingte Entlassung
- Generalprävention
- Spezialprävention
- Fußfessel
- Budgetbegleitgesetz
- Strafrecht
- Strafvollzugsrecht
- Strafprozessrecht
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