Über- und Doppelzahlungen sind Teil des Entgelts iSd § 4 Abs 1 UStG

Christian Knotzer

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Die Bemessungsgrundlage (Bmgl) für Lieferungen und sonstige Leistungen iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG ist das Entgelt. Gem § 4 Abs 1 Satz 2 UStG ist Entgelt alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme). Überweisen Kunden dem Unternehmer irrtümlich überhöhte Entgelte (Über- oder Doppelzahlungen), sind die Mehrbeträge Teil der Bmgl und daher im Zeitpunkt der Vereinnahmung der USt zu unterwerfen.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)332 - 334
FachzeitschriftEcolex
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2020

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht

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