Übersicht EGMR-Rechtsprechung

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Ablehnung der belgischen Behörden, einen in Spanien erlassenen Europäischen Haftbefehl zu vollstrecken

Generell haben Staaten die Verpflichtung, einen Europäischen Haftbefehl nicht zu vollstrecken, wenn es wesentliche Gründe für die Annahme einer Grundrechtsverletzung (Art 3 EMRK) gibt. Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls ohne ausreichende Begründung stellt jedoch für Angehörige eines Mordopfers eine Verletzung von Art 2 EMRK unter verfahrensrechtlichen Aspekten dar.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)87 - 89
FachzeitschriftJournal für Strafrecht
DOIs
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2020

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