4. BFG Moot Court – Verwehrung der Jahressechstelbegünstigung bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung ist unionsrechtswidrig

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftSonstiger Beitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Am 14. 1. 2025 fand am BFG in Wien wieder eine simulierte mündliche Gerichtsverhandlung im Rahmen des BFG Moot Court statt. Masterstudierende der WU Wien hatten sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die steuerliche Begünstigung des § 67 Abs 1 EStG auch dann anwendbar ist, wenn die kollektivvertraglich vorgesehenen Sonderzahlungen anteilig monatlich ausbezahlt werden. Im vorliegenden Fall war die aliquote Auszahlung gemäß § 3 Abs 4 LSD-BG rechtlich geboten, weil es sich um grenzüberschreitend überlassene Arbeitskräfte handelte. Sowohl der Senat der Studierenden als auch das BFG in seinem Erkenntnis vom 17. 3. 2025, RV/ 7103198/2024, kamen zum Schluss, dass die steuerliche Begünstigung im vorliegenden Fall in unionsrechtskonformer Auslegung des § 67 Abs 1 EStG trotz monatlicher Auszahlung zu gewähren war. Da keine Amtsrevision erhoben wurde, ist der Fall nun auch schon rechtskräftig entschieden.
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)105-107
FachzeitschriftAVR – Abgabenverfahren und Rechtsschutz
Jahrgang2025
Ausgabenummer3
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2025

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