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AbgÄG 2014: Steuerliche Behandlung langfristiger Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftBegutachtung

Abstract

Mit dem AbgÄG 2014 wurde § 9 Abs 5 EStG grundlegend überarbeitet. Langfristige Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen sind zukünftig ihrer Laufzeit entsprechend mit einem einheitlichen Zinssatz von 3,5 % abzuzinsen. Um die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse bestmöglich abzubilden, kann die Diskontierung dabei auch tagegenau vorgenommen werden. Bei Rückstellungen, die für Verpflichtungen mit uneinheitlichen Laufzeiten gebildet werden, erfolgt die Abzinsung differenziert nach der jeweils erwarteten Fristigkeit.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)213 - 216
FachzeitschriftÖsterreichische Steuerzeitung (ÖStZ; Reviewed Section)
Volume9
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Mai 2014

Zitat