Abstract
Der EuGH greift auf die Rechtsfigur der allgemeinen Rechtsgrundsätze zurück, um Lücken im Grundrechtsschutz zu schließen. Seit Inkrafttreten der GRC erfolgt der Grundrechtsschutz vorrangig anhand der in der Charta positivierten Rechte.
In der Judikatur des Gerichtshofs ist das Verhältnis der allgemeinen Rechtsgrundsätze und der GRC-Rechte zum Teil unklar; die Grenzen sind hier fließend. Dies wird anhand des Gleichheitssatzes und des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub verdeutlicht.
Abschließend wird als „klassisches“ Beispiel einer lückenfüllenden Funktion von allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Schutz des Anwaltsgeheimnisses analysiert.
In der Judikatur des Gerichtshofs ist das Verhältnis der allgemeinen Rechtsgrundsätze und der GRC-Rechte zum Teil unklar; die Grenzen sind hier fließend. Dies wird anhand des Gleichheitssatzes und des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub verdeutlicht.
Abschließend wird als „klassisches“ Beispiel einer lückenfüllenden Funktion von allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Schutz des Anwaltsgeheimnisses analysiert.
Originalsprache | Deutsch |
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Seiten (von - bis) | 252-270 |
Seitenumfang | 18 |
Fachzeitschrift | Europarecht |
Jahrgang | 2023 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 Juni 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505003 Europarecht
Schlagwörter
- allgemeine Rechtsgrundsätze
- Europarecht
- Entwicklung
- EuGH
- Rechtsprechung