Abstract
Im Fall Porras Guisado wurde eine schwangere Arbeitnehmerin im Rahmen
einer Massenentlassung gekündigt. Im Kern ging es um die Frage, ob die
spanische Regelung Art 10 der Mutterschutzrichtlinie, der es Mitgliedstaaten
ausdrücklich erlaubt, einzelstaatliche Bestimmungen zu erlassen, die
eine Ausnahme vom Kündigungsverbot zulassen, sodass auch schwangere
Arbeitnehmerinnen im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt werden
können, korrekt umgesetzt hat. Der EuGH hielt die betriebsbedingte und
durch die Massenentlassungsrichtlinie erfasste Kündigung einer schwangeren
Arbeitnehmerin für zulässig.
einer Massenentlassung gekündigt. Im Kern ging es um die Frage, ob die
spanische Regelung Art 10 der Mutterschutzrichtlinie, der es Mitgliedstaaten
ausdrücklich erlaubt, einzelstaatliche Bestimmungen zu erlassen, die
eine Ausnahme vom Kündigungsverbot zulassen, sodass auch schwangere
Arbeitnehmerinnen im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt werden
können, korrekt umgesetzt hat. Der EuGH hielt die betriebsbedingte und
durch die Massenentlassungsrichtlinie erfasste Kündigung einer schwangeren
Arbeitnehmerin für zulässig.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 180 - 188 |
Fachzeitschrift | ASoK, Arbeits- und Sozialrechtskartei |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2018 |