Abstract
Ob und inwieweit in GmbH-Gesellschaftsverträgen Aufgriffsrechte für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters vorgesehen werden können, ist seit Langem stark umstritten und wurde in der Rechtsprechung bisher uneinheitlich beantwortet. Der OGH hat nunmehr eine Grundsatzentscheidung gefällt und die Streitfragen geklärt: Aufgriffsrechte sind zulässig, dürfen die Gesellschaftergläubiger aber nicht schlechter stellen als den Gesellschafter.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 215 - 219 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz |
Ausgabenummer | 6 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |