Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Auflösung und anschließende Ausschüttung einer ungebundenen Kapitalrücklage bei Gesellschaft und Gesellschafter bilanziell zu erfassen ist.
Die M-GmbH erwirbt im Jahr X1 100 % der Anteile an der T-GmbH um einen Betrag von 1000. Im Eigenkapital der T-GmbH ist eine ungebundene Kapitalrücklage iSd § 229 Abs 2 Z 5 UGB iHv 100 ausgewiesen. Im Jahr X4 beschließen die Organe der T-GmbH die Auflösung der Kapitalrücklage, in weiterer Folge erfolgt die Ausschüttung des um diesen Auflösungsbetrag erhöhten Bilanzgewinns an die M-GmbH.
Die M-GmbH erwirbt im Jahr X1 100 % der Anteile an der T-GmbH um einen Betrag von 1000. Im Eigenkapital der T-GmbH ist eine ungebundene Kapitalrücklage iSd § 229 Abs 2 Z 5 UGB iHv 100 ausgewiesen. Im Jahr X4 beschließen die Organe der T-GmbH die Auflösung der Kapitalrücklage, in weiterer Folge erfolgt die Ausschüttung des um diesen Auflösungsbetrag erhöhten Bilanzgewinns an die M-GmbH.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 82 - 83 |
Fachzeitschrift | RWZ - Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 502052 Betriebswirtschaftslehre
- 502033 Rechnungswesen
- 502038 Steuerlehre