Ausgliederung der Steuererhebung

Publikation: AbschlussarbeitDissertation

Abstract

Zum Zwecke der Untersuchung werden unter der „Ausgliederung der Steuererhebung“ die Fälle verstanden, bei denen ein Dritter – sprich eine andere Person als der Abgabenschuldner – zur Ermittlung, Festsetzung, Anmeldung und Abfuhr der Steuer herangezogen wird. Sei es, ob dies verpflichtend im Gesetz determiniert ist oder ob eine Optionsmöglichkeit besteht. Die Arbeit zeigt zunächst, dass diese Inanspruchnahme Dritter im österreichischen Steuerrecht ein weit verbreitetes Phänomen ist. Ziel der Arbeit ist es aber nicht nur diese Einzelregelungen zu analysieren, sondern festzustellen, ob Gesamtsystem besteht, wann der Bundesgesetzgeber Dritte zur Steuererhebung heranzieht. Daneben geht es auch um die Frage, inwieweit dem Gesetzgeber durch das Verfassungsrecht Vorgaben und Grenzen gesetzt sind. Dabei erfolgt eine umfassende Analyse der verfassungsgerichtlichen Rspr zu dieser Thematik. Die daraus abgeleiteten Prinzipien werden auf die vorgenommenen Indienstnahmen überwälzt und damit die Frage beantwortet, ob der Gesetzgeber die Vorgaben und Grenzen einhält oder ob noch punktueller Handlungsbedarf besteht. Abschließend setzt sich die Arbeit mit der Frage auseinander, ob den inpflichtgenommenen Dritten Ersatz für die ihm entstandenen Kosten zusteht.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Gradverleihende Hochschule
  • Wirtschaftsuniversität Wien
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2016

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht

Zitat