Ausschluss der Ärzte-Pensionisten von der Mitbestimmung in Angelegenheiten der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern verfassungswidrig

Benjamin Kneihs

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Das Ärztegesetz schließt pensionierte Ärzte vom aktiven und passiven Wahlrecht zu jenen Gremien aus, die über deren Altersversorgung verbindliche Entscheidungen in Verordnungs- und Bescheidform fällen. Dies ist in mehrerlei Hinsicht verfassungswidrig.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)146 - 151
FachzeitschriftZeitschrift für Verwaltung
Ausgabenummer2
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Mai 2008

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505026 Verfassungsrecht
  • 505028 Verwaltungsrecht

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