Befreiungs­methode mit Progressions­vorbehalt auch im Quellenstaat?

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Die Befreiungsmethode verpflichte den Ansässigkeitsstaat, Einkünfte von der Besteuerung zu befreien, die im Quellenstaat besteuert werden können. Art 23a Abs 3 OECD-MA enthält den sogenannten Progressionsvorbehalt. Nach bisheriger Ansicht würden ausländische Einkünfte nur dann im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt, wenn Ö der Ansässigkeitsstaat sei. Unlängst habe das BFG entschieden, dass der Progressionsvorbehalt auch angewendet werden könne, wenn eine unbeschränkt steuerpflichtige Person nicht in Ö ansässig sei.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)116 - 126
FachzeitschriftSWI - Steuer und Wirtschaft International
Jahrgang31
Ausgabenummer3
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2021

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht
  • 502052 Betriebswirtschaftslehre
  • 502033 Rechnungswesen
  • 502035 Revisions- und Treuhandwesen
  • 502038 Steuerlehre

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