Abstract
§ 109 UG ist die zentrale arbeitsrechtliche Vorschrift im österreichischen Universitätsrecht. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen befristete Arbeitsverhältnisse an den österreichischen Universitäten vereinbart werden können. Der Gesetzgeber nimmt nun einen Paradigmenwechsel vor: In Zukunft kommt es auf die Gesamtdauer aller befristeten Arbeitsverhältnisse an. Im Falle einer Beendigung und des späteren neuerlichen Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses werden die Beschäftigungszeiten nicht mehr gesondert berechnet. Die neuen Regelungen werfen eine Reihe von Auslegungsfragen auf, die in diesem Beitrag behandelt werden.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 79 - 98 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Hochschulrecht (ZfHR) |
DOIs | |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht