Abstract
Die Krise wird gerne als Stunde der Exekutive bezeichnet, was sich aktuellbewahrheitet. Behördliche Verbote bestimmen das Geschehen und wirken sichdabei zwangsläufig auch auf Verträge aus. Der vorliegende Beitrag steckt den Rahmen ab, den das Zivilrecht dafür bereitstellt.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 437 - 440 |
Fachzeitschrift | Österreichische Juristen-Zeitung |
Ausgabenummer | 10 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |