Abstract
Wechseln Dienstnehmer nach dem ASVG in sog "pensionsversicherungsfreie" Dienstverhältnisse (zB in ein Beamtendienstverhältnis), dann ist vom Pensionsversicherungsträger ein Überweisungsbetrag an den künftigen Träger der Alterssicherung zu leisten. Der Beitrag setzt sich aus gleichbehandlungsrechtlicher Sicht mit der Berechnung solcher Überweisungsbeträge (unterschiedliche Bemessungsgrundlage für Frauen und Männer) auseinander.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 463 - 468 |
Fachzeitschrift | Das Recht der Arbeit (DRdA) |
Jahrgang | 6 |
Ausgabenummer | 2017 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2017 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505003 Europarecht
- 505001 Arbeitsrecht
- 505020 Sozialrecht
- 505
- 504