Besonderer Arbeitszeitschutz für „grenzüberschreitendes Zugpersonal“ – Aber wer fällt darunter?

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Im Arbeitszeitgesetz finden sich ua gesetzliche Sonderregelungen für "Arbeitnehmer auf Haupt- oder Nebenbahnen". Diese Bestimmungen gehen auf die Vorgaben der RL 2005/47/EG (FN 2) zurück und gelten daher zum Teil nur für das "grenzüberschreitende Zugpersonal". Auch § 19a ARG sieht ausschließlich für das "grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal" gesonderte Regelungen zur wöchentlichen Ruhezeit vor. Offen ist freilich, welche Normierungen in jenen praktisch häufigen Fällen zu gelten haben, in denen AN nur - aber eben doch - teilweise im grenzüberschreitenden Zugverkehr eingesetzt werden. Der Beitrag versucht, eine Antwort auf diese Frage zu geben.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)188 - 196
FachzeitschriftDas Recht der Arbeit (DRdA)
Jahrgang3
Ausgabenummer394
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2021

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 509002 Disability Studies
  • 505001 Arbeitsrecht
  • 505020 Sozialrecht
  • 505
  • 505003 Europarecht
  • 505002 Datenschutz

Zitat