Betriebsinhaber (Arbeitsrecht)

Publikation: Beitrag in Buch/KonferenzbandBeitrag in Nachschlagewerk

Abstract

Der Begriff Betriebsinhaber bezeichnet im Betriebsverfassungsrecht das Gegenüber der Belegschaft(svertretung). Betriebsinhaber ist, wer über die Arbeitsstätte verfügen kann und daher auch in der Lage ist, durch zweckentsprechenden Einsatz der vorhandenen technischen und immateriellen Mittel Arbeitsergebnisse zu erzielen.
OriginalspracheDeutsch
Titel des SammelwerksRDB Keywords: Arbeitsrecht (rdb.at)
Herausgeber*innenSusanne Auer-Mayer, Andreas Tinhofer
ErscheinungsortWien
VerlagManz
PublikationsstatusVeröffentlicht - 5 Sept. 2023

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505001 Arbeitsrecht

Schlagwörter

  • Betriebsverfassungsrecht

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