Abstract
Den Dienstgeber trifft die Beweislast für von ihm geltend gemachte Kündigungs- und Entlassungsgründe. Ist der Kündigungsgrund die Behauptung einer sexuellen Belästigung einer Vertragsbediensteten durch ihren Dienstvorgesetzten, hat der Dienstgeber daher nach der Judikatur (siehe OGH 26.5.2014, 8 ObA 55/13s) auch zu beweisen, dass die Vertragsbedienstete wissentlich unwahre Anschuldigungen erhoben und dadurch einen Kündigungsgrund gesetzt hat.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 182 - 186 |
Fachzeitschrift | Recht der Arbeit |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2015 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505001 Arbeitsrecht
- 505012 Öffentliches Recht
- 504
- 504014 Gender Studies