Abstract
Das BFG hatte über die Folgen der Einordnung einer entgeltlichen Überlassung von Grundstücken an eine Schiliftbetreibergesellschaft als fiktiven Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer Agrargemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) einzustufen war, zu entscheiden. Der korrekte Bescheidadressat ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 29289 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 26 Juni 2020 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht