Abstract
Die Hauptwohnsitzbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG ist in Bezug auf die das Gebäude umgebende Bodenfläche, die zusammen mit dem Gebäude als Einheit „bebautes Grundstück“ angesehen wird, größenmäßig beschränkt. Laut VwGH-Rsp ist dem begünstigten Eigenheim „Grund und Boden“ nur in jenem Ausmaß zuzuordnen, das „üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist“. Das BFG hatte im Folgeverfahren zur VwGH-Entscheidung vom 29. 3. 2017, Ro 2015/15/0025, Rechtsnews 23521, über das Ausmaß des von § 30 Abs 2 Z 1 EStG mitbefreiten Grundstückes zu entscheiden. Das BFG sah das Ausmaß eines üblicherweise erforderlichen Baugrundstückes im Sinne einer typisierenden Betrachtungsweise im Ausmaß von maximal 1.000 m2 als ausreichend und angemessen an.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 29419 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 22 Juli 2020 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht