BFG: KESt-Rückerstattung an eine irische Investmentfondgesellschaft in der Rechtsform einer „Public Limited Company“

Valentin Bendlinger

Publikation: Populärwissenschaftliche Artikel (z.B. Magazine)Populärwissenschaftlicher Artikel

Abstract

Eine irische Investmentgesellschaft (Bf) beantragte erfolglos die KESt-Rückerstattung der finalen 10%-igen österr. Quellensteuer nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit. Nach ablehnender Entscheidung des BFG hob der VwGH diese auf (VwGH 30.06.2021, Ro 2018/13/0011, siehe erst kürzlich Lawson, Rechtsnews 31854) und gab dem BFG dabei eine klare Prüfungsreihenfolge zur steuerlichen Einordnung der Bf vor: Die Anwendbarkeit der steuerlichen Vorschriften für Investmentfonds ist erst zu prüfen, nachdem ein Typenvergleich vorgenommen wurde und feststeht, dass dem ausländischen Vehikel tatsächlich Einkünfte zugerechnet werden können. Im fortgesetzten Verfahren hat nun das BFG entschieden, dass die KESt-Rückerstattung zu gewähren war.

BFG 23.08.2021, RV/7101805/2021
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer31909
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 4 Jan. 2022

Zitat