BFG: Mittelpunkt der Lebensinteressen und Vertrauensschutz im Zusammenhang mit behördlichen Auskünften

Valentin Bendlinger

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Abstract

Der Beschwerdeführer (Bf) war seit Jahrzehnten in Liechtenstein als Maurer tätig und verfügte dort im Streitzeitraum zwischen 2014 und 2018 über einen Wohnsitz. Der Familienwohnsitz lag in Österreich, weshalb der Bf in den Streitjahren mit der Begründung – sein Mittelpunkt der Lebensinteressen habe stets in Österreich gelegen – als unbeschränkt steuerpflichtig veranlagt wurde. In der dagegen erhobenen Beschwerde behauptet der Bf, er habe von der Behörde die Auskunft erhalten, dass in Österreich keine Steuerpflicht bestehe. Das BFG hatte zu entscheiden, ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gelegen ist und ob sich der Bf tatsächlich auf den Grundsatz von Treu und Glauben stützen konnte.

BFG 21. 9. 2021, RV/3100295/2020
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer31868
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 23 Dez. 2021

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