Abstract
Für die Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG) ist die Veräußerung der Immobilie und die Aufgabe des Hauptwohnsitzes nötig. Wie viel Zeit zwischen den Vorgängen der Veräußerung und der Hauptwohnsitzaufgabe liegen darf, ist gesetzlich nicht definiert. Die Finanzverwaltung geht von einer zwölfmonatigen Frist aus (Rz 6641 iVm Rz 6643 EStR 2000). Das BFG hat entschieden, dass es keiner starren Frist, sondern einer Einzelfallbetrachtung des sachlichen Zusammenhangs zwischen Verkauf und Aufgabe des Hauptwohnsitzes bedarf.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 30845 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 4 Mai 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht