Abstract
Das BFG hatte zu entscheiden, ob eine Segeljacht in das Betriebsvermögen einer GmbH fällt oder der privaten Sphäre zugeordnet werden muss. Die Jacht entsprach den persönlichen Wünschen des Ehemanns der Alleingesellschafterin und hätte nach Angaben der Bf gewinnbringend weiterveräußert werden sollen. Es wurden zu diesem Zwecke im geringen Ausmaß Werbeannoncen geschaltet und Schiffsmessen besucht. Nach Auffassung des BFG reichte dies nicht aus, um das Segelboot als Betriebsvermögen zu qualifizieren, weil die private Nutzung überwog.
Originalsprache | Deutsch |
---|---|
Nummer | 33503 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 10 Jan. 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505022 Steuerrecht