Abstract
Darf das Finanzamt eine im Jahr 2019 „überhöht“ gebildete COVID-19-Rücklage mithilfe von § 295a BAO an den tatsächlichen Verlust des Jahres 2020 angleichen, sobald dieser der Behörde bekannt wird? Die Finanzverwaltung meint ja (EStR 2000 Rz 3920) und das BFG sieht das tendenziell genauso, ich bin jedoch anderer Meinung, was ich in diesem LexisNexis Österreich Rechtsnews Beitrag näher begründe. Mit Spannung kann jedenfalls die Einschätzung des VwGH erwartet werden – gegen zwei einschlägige Erkenntnisse des BFG wurde nämlich Revision erhoben.
Originalsprache | Deutsch |
---|---|
Nummer | 34234 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Herausgeber (Verlag) | LexisNexis |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 5 Juli 2023 |
Schlagwörter
- rückwirkendes Ereignis
- COVID-19-Rücklage
- Verlustrücktrag
- Schätzung
- Wiederaufnahme