Abstract
Das BFG hatte über eine Beschwerde gegen einen Bescheid betreffend die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie zu entscheiden. Dabei erachtete es die Kosten für die Patentierung von Forschungsergebnissen zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung durch Lizenzvergabe als nicht prämienbegünstigt. Derartige Aufwendungen seien nur dann in die Bemessungsgrundlage aufzunehmen, wenn der Patenterwerb für die weitere Forschung notwendig ist.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 34437 |
Zeitschrift | Lexis360 Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 30 Aug. 2023 |