Abstract
Die Beschwerdeführerin (Bf), eine luxemburgische SICAV („Société d‘Investissiment á Capital Variable“), erhält Dividendenzahlungen von verschiedenen in Österreich ansässigen börsennotierten Gesellschaften. Dabei wird KESt iHv 25 % einbehalten, wobei auf Grundlage des Art 10 DBA Österreich-Luxemburg jeweils 10 % rückerstattet werden. Darüber hinaus beantragt die Bf aber auch die Rückerstattung der verbleibenden 15 % und stützt ihr Begehren auf die Kapitalverkehrsfreiheit. Das BFG bejaht im Ergebnis das Recht auf Rückerstattung der einbehaltenen KESt.
BFG 4. 7. 2021, RV/7100668/2010
BFG 4. 7. 2021, RV/7100668/2010
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Nummer | 31427 |
| Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 9 Sept. 2021 |
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