Abstract
In diesem Lexis Rechtsnews Beitrag widme ich mich einigen interessanten Aspekten einer BFG-Entscheidung zur Dreijahresverteilung nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG, und zwar unter anderem der Frage, bis wann ein Verteilungsantrag nach der besagten Bestimmung gestellt werden kann. Obwohl ich zum Schluss komme, dass sich weder aus dem Gesetz noch aus den einschlägigen Gesetzesmaterialien eine Antragsfrist ergibt, mag sich das bald ändern: Laut dem Ministerialentwurf eines AbgÄG 2023 soll im § 39 EStG ein Abs 4 angefügt werden, aus dem sich (auch) eine Befristung des Antrags nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG ergeben wird. Letzterer wird dann grundsätzlich nur noch in der Steuererklärung für das Jahr, in dem die verteilungsfähigen Einkünfte angefallen sind, gestellt werden können. Die Änderung soll Anträge betreffend Veranlagungszeiträume ab 2023 betreffen, also sollte der vorliegende Beitrag für davorliegende Jahre relevant bleiben.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 34059 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Herausgeber (Verlag) | LexisNexis |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 24 Mai 2023 |
Schlagwörter
- rückwirkendes Ereignis
- Pension
- Rechtskraft
- bedingtes Anbringen
- Antragsfrist
- Bindung