Bildungsmaßnahmen nach § 11b AVRAG: Arbeitszeit und Kostentragung (Teil I)

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Neue Regeln für die Teilnahme von Arbeitnehmer:innen an Bildungsmaßnahmen. § 11b AVRAG regelt die Teilnahme der Arbeitnehmer (AN) an einer "Aus-, Fort- oder Weiterbildung". Der 1. Teil des Beitrags untersucht den Tatbestand der Bestimmung und die Rechtsfolgen, wonach die Arbeitgeber (AG) die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu tragen haben und diese auch als Arbeitszeit anzurechnen ist. (FN 1) Der 2. Teil dieses Beitrags folgt im nächsten Heft der ÖZPR.
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)124-127
Seitenumfang4
FachzeitschriftÖsterreichische Zeitschrift für Pflegerecht
Jahrgang2024
Ausgabenummer4
PublikationsstatusVeröffentlicht - Sept. 2024

Zitat