Abstract
Spätestens seit dem 15. Jahrhundert, als der „Consiglio dei Dieci“ (der „Rat der Zehn“) in Venedig begann, eine Liste über unzuverlässige und insolvente Kaufleute zu führen um das Risiko für solvente Händler zu reduzieren, ist das Grundprinzip der Bonitätsprüfung im Handel bekannt und etabliert. Einzelne Händler führten Aufzeichnungen über die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden. Bei jenen, die in weiterer Folge Zahlungsschwierigkeiten hatten bzw. deren Zahlungen ausblieben, wurden diese Negativerfahrungen bei zukünftig Anfragen entsprechend berücksichtigt und weitere Verträge somit nur noch gegen Vorzahlung oder gar nicht abgeschlossen. Diese individuellen und auf Händlerebene geführten „Negativlisten“ wurden dann auf übergeordneter Ebene zusammengeführt und im gesamten Händlernetzwerk verteilt und angewandt. So musste nicht jeder einzelne Händler eine negative Zahlungserfahrung mit einem spezifischen Kunden durchmachen, sondern konnte auf das Wissen und die historischen Zahlungserfahrungen aller Händler zurückgreifen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Titel des Sammelwerks | Banken in der Metamorphose: Vom Kreditinstitut zum IT-Unternehmen mit angeschlossenem Bankvertrieb |
Herausgeber*innen | Mario Offenhuber |
Erscheinungsort | Wien |
Seiten | 41 - 50 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 502010 Finanzwissenschaft