Abstract
Die COVID-19-Pandemie hat den Steuergesetzgeber dazu bewegt, umfassende Neuregelungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu treffen, die teilweise über die Krisensituation hinaus Bestand haben sollen. Mit dem KonStG 2020 ermöglicht der Gesetzgeber, bestimmte Wirtschaftsgüter frühzeitig abzuschreiben und Verluste, zeitlich begrenzt, in vergangene Veranlagungsjahre rückzutragen. Zudem können durch das COVID-19-StMG künftig steuerwirksam pauschale Wertberichtigungen für Forderungen vorgenommen und pauschale Rückstellungen gebildet werden. Auch das BMF hat mit dem derzeit noch als Begutachtungsentwurf vorliegenden EStR-Wartungserlass 2021 zu den Neuregelungen Stellung genommen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese wesentlichen Neuregelungen und zeigt nach wie vor strittige Auslegungsfragen auf.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 390 - 395 |
Fachzeitschrift | Ecolex |
Jahrgang | 2021 |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht