TY - JOUR
T1 - COVID-19 und Vollzug des Epidemierechts: Finanzausgleichsrechtliche Kostentragung im Bundesstaat und § 36 Abs 1 lit m Epidemiegesetz 1950
AU - Kofler, Georg
AU - Tumpel, Michael
AU - Bräumann, Peter
PY - 2020
Y1 - 2020
N2 - Nach § 36 Abs 1 lit m Epidemiegesetz (EpiG) 1950 idgF sind aus »dem Bundesschatz« unter anderem »die Kosten der von den staatlichen Behörden und Organen aus Anlaß der Durchführung dieses Gesetzes zu pflegenden Amtshandlungen« zu bestreiten. Während der Wortlaut dieser aus dem EpiG 1913 stammenden Vorschrift auf den ersten Blick eine umfassende Kostenübernahme durch den Bund nahelegen könnte, zeigt eine nähere, historische Betrachtung, dass § 36 Abs 1 lit m EpiG 1950 zwar eine spezielle, aber keine im Ergebnis von § 2 F-VG zu Lasten des Bundes abweichende Kostentragungsregelung enthält. Insbesondere lässt sich aus ihr nicht ableiten, dass der Bund über den Zweckaufwand und konkreten Sachaufwand aus der Vollziehung des EpiG 1950 hinausgehenden Aufwand, wie etwa Personal- und Amtssachaufwand oder auch freiwilligen Aufwand der Länder, zu tragen hätte.
AB - Nach § 36 Abs 1 lit m Epidemiegesetz (EpiG) 1950 idgF sind aus »dem Bundesschatz« unter anderem »die Kosten der von den staatlichen Behörden und Organen aus Anlaß der Durchführung dieses Gesetzes zu pflegenden Amtshandlungen« zu bestreiten. Während der Wortlaut dieser aus dem EpiG 1913 stammenden Vorschrift auf den ersten Blick eine umfassende Kostenübernahme durch den Bund nahelegen könnte, zeigt eine nähere, historische Betrachtung, dass § 36 Abs 1 lit m EpiG 1950 zwar eine spezielle, aber keine im Ergebnis von § 2 F-VG zu Lasten des Bundes abweichende Kostentragungsregelung enthält. Insbesondere lässt sich aus ihr nicht ableiten, dass der Bund über den Zweckaufwand und konkreten Sachaufwand aus der Vollziehung des EpiG 1950 hinausgehenden Aufwand, wie etwa Personal- und Amtssachaufwand oder auch freiwilligen Aufwand der Länder, zu tragen hätte.
UR - https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIstaw20200204
M3 - Journal article
SN - 2414-6757
VL - 2020
SP - 121
EP - 141
JO - Spektrum der Steuerwissenschaften und des Außenwirtschaftsrechts
JF - Spektrum der Steuerwissenschaften und des Außenwirtschaftsrechts
IS - 2
ER -