Abstract
Die Änderung des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) wurde am 23. Dezember 2020 beschlossen. Die bereits bestehenden Fristverlängerungen bzw Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen sowie für das Abhalten von Versammlungen gelten damit auch für das Jahr 2021. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fristen bzw Erleichterungen geben.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 29 - 30 |
Fachzeitschrift | RWZ - Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen |
Jahrgang | 7 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 502052 Betriebswirtschaftslehre
- 502033 Rechnungswesen
- 502035 Revisions- und Treuhandwesen