Abstract
Die Schweiz und Argentinien haben ein neues Abkom- men zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö- gen unterzeichnet. Dieses Abkommen beendet den ver- tragslosen Zustand zwischen diesen beiden Ländern. Für die Steuerpflichtigen besteht wieder Rechtssicher- heit. Im Jahr 2012 hatte Argentinien das bisher von bei- den Staaten provisorisch angewendete Abkommen von 1997 gekündigt. Das neue Abkommen ist seit 1.1.2016 anwendbar. Für die Quellensteuern sind bereits seit dem Jahre 2015 Entlastungen möglich. Das Abkommen erfüllt den aktuellen internationalen Standard zum In- formationsaustausch (Austausch auf Anfrage). Analy- siert werden die relevanten Aspekte des DBA, insbe- sondere die Definition der Ansässigkeit, die Besteue- rung der Unternehmensgewinne, die Regelungen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie der Informa- tionsaustausch. Dabei werden speziell die Auswirkun- gen der BEPS-Aktionspunkte 4, 6 und 7 beleuchtet. Die Schweiz als OECD-Mitglied hat sich verpflichtet, neue Mindeststandards zur Bekämpfung von Abkommens- missbrauch und zur Verhinderung der künstlichen Ver- meidung des Betriebsstättestatus in ihre DBA aufzu- nehmen. Bezüglich des Informationsaustausches wird die DBA-Politik der Schweiz und Argentiniens als künf- tiges Mitglied der OECD dargestellt
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 75 - 93 |
Fachzeitschrift | Forum für Steuerrecht (IFF) |
Jahrgang | 2018 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2018 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505029 Völkerrecht
- 505
- 502038 Steuerlehre