Abstract
Der Artikel untersucht, inwiefern sich die Chorzów-Grundsätze als lei-tend für das gegenwärtige Investitionsschutzrecht erweisen und dadurch Einheit in einem fragmentierten Teilgebiet des Völkerrechts stiften können. Die damit angesprochenen Fragen aus dem Entschädigungs- und Schadensrecht in Enteignungsfällen bilden ein Kernthema des Investitionsschutz-rechts und sind von überragender praktischer Relevanz. Die Chorzów-Judikatur veranschaulicht plastisch, dass das Völkerrecht durchaus geeignet ist, wesentliche Leitlinien für das Investitionsschutzrecht vorzugeben, ohne diesem Rechtsgebiet die nötige Flexibilität zu nehmen. Das Ordnungspo-tenzial der Chorzów-Grundsätze wird dabei von einigen, wenn auch nicht allen Investitionsschiedsgerichten nutzbar gemacht.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 97 - 142 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |