Abstract
Auch wenn es mittlerweile gelungen ist, das russische Insolvenzgesetz durch zahlreiche Neukodifizierungen und Novellierungen in den letzten 25 Jahren formal weitgehend an die internationalen Standards anzupassen und so der „schlechte Ruf“, der dem russischen Insolvenzrecht (als Druckmittel im Geschäftsverkehr und als legales Hilfsmittel zur Unternehmensübernahme) während der Übergangszeit anhaftete, weitgehend ausgemerzt zu sein scheint, zeigen sich in der praktischen Anwendung noch eine Reihe von Problemen. So genügt nach wie vor alleine die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bereits als Insolvenzgrund und es muss kein bilanzieller Nachweis der Überschuldung erbracht werden. Auch die strengen Vorschriften zur Einleitung des Insolvenzverfahrens bei sonstiger Schadenersatzpflicht bei Vorliegen bestimmter Umstände durch den Schuldner selbst erscheinen etwas zu weitreichend.
Als Restrukturierungsverfahren sieht das russische Recht im Wesentlichen das Aufsichtsverfahren, die finanzielle Sanierung und die Fremdverwaltung vor. Die finanzielle Sanierung erlaubt dem Schuldner die persönliche Weiterführung seiner Tätigkeit unter Aufsicht eines administrativen Verwalters. Die Leitungsorgane des Schuldners üben ihre Tätigkeit weiter aus und können so ihre Kenntnisse und Erfahrungswerte in die Restrukturierung des Unternehmens einbringen. Obwohl das russische Recht die dem Insolvenzverfahren vorgelagerten gerichtlich geleiteten Restrukturierungsverfahren forciert und - unter erheblicher Beschränkung der Rechte der Gläubiger - sehr detailliert und umfangreich regelt, gestaltet sich die erfolgreiche Anwendung in der Praxis nach wie vor problematisch.
Als Restrukturierungsverfahren sieht das russische Recht im Wesentlichen das Aufsichtsverfahren, die finanzielle Sanierung und die Fremdverwaltung vor. Die finanzielle Sanierung erlaubt dem Schuldner die persönliche Weiterführung seiner Tätigkeit unter Aufsicht eines administrativen Verwalters. Die Leitungsorgane des Schuldners üben ihre Tätigkeit weiter aus und können so ihre Kenntnisse und Erfahrungswerte in die Restrukturierung des Unternehmens einbringen. Obwohl das russische Recht die dem Insolvenzverfahren vorgelagerten gerichtlich geleiteten Restrukturierungsverfahren forciert und - unter erheblicher Beschränkung der Rechte der Gläubiger - sehr detailliert und umfangreich regelt, gestaltet sich die erfolgreiche Anwendung in der Praxis nach wie vor problematisch.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Titel des Sammelwerks | Sanierung, Reorganisation, Insolvenz |
| Herausgeber*innen | Winner/Cierpial-Magnor |
| Erscheinungsort | Wien |
| Verlag | WU Universitätsverlag/Facultas |
| Seiten | 39 - 54 |
| ISBN (Print) | 978-3-7089-1738-2 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2018 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505013 Privatrecht
- 505017 Rechtsvergleichung
- 505044 Gesellschaftsrecht
- 505
- 505030 Wirtschaftsrecht
- 602
Aktivitäten
- 1 Organisation Konferenz, Workshop, Tagung
-
Krakauer Forum der Rechtswissenschaften (Wien)
Bauer-Mitterlehner, I. (Teilnehmer*in)
5 Okt. 2017 → 6 Okt. 2017Aktivität: Veranstaltung: Teilnahme oder Organisation › Organisation Konferenz, Workshop, Tagung
Projekte
- 2 Abgeschlossen
-
Zweite Chance für Unternehmen – Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in der Krise in ausgewählten europäischen Ländern
Bauer-Mitterlehner, I. (Projektleitung), Winner, M. (Projektleitung) & Cierpial-Magnor, R. (Projektleitung)
1/09/17 → 31/12/17
Projekt: Forschungsförderung
-
Kreditsicherheiten und Insolvenz in ausgewählten osteuropäischen Ländern aus dem Blickwinkel der Europäischen Kapitalmarktunion
Winner, M. (Projektleitung), Bauer-Mitterlehner, I. (Stellvertretende Projektleitung ohne Vollmacht) & Cierpial-Magnor, R. (Forscher*in)
1/06/16 → 1/11/17
Projekt: Forschungsförderung
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