Abstract
Mit dem „Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der
COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“
(BGBl I 2021/11) werden Unternehmen, die sich „steuerlich nicht wohlverhalten haben“, von der Gewährung des Lockdown-Umsatzersatzes II (BGBl II 2021/71), des Ausfallsbonus (BGBl II 2021/74) und weiterer künftiger Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen. Steuerliches Wohlverhalten ist nach § 1 Abs 1 WohlverhaltensG für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) gefordert. Nachdem wir in Teil I des Beitrags den Inhalt der Regelungen analysiert haben, unternehmen wir in Teil II den Versuch einer rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Bewertung.
COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“
(BGBl I 2021/11) werden Unternehmen, die sich „steuerlich nicht wohlverhalten haben“, von der Gewährung des Lockdown-Umsatzersatzes II (BGBl II 2021/71), des Ausfallsbonus (BGBl II 2021/74) und weiterer künftiger Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen. Steuerliches Wohlverhalten ist nach § 1 Abs 1 WohlverhaltensG für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) gefordert. Nachdem wir in Teil I des Beitrags den Inhalt der Regelungen analysiert haben, unternehmen wir in Teil II den Versuch einer rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Bewertung.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 433 - 451 |
Seitenumfang | 19 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 96 |
Ausgabenummer | 6 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht
- 505030 Wirtschaftsrecht
- 505011 Menschenrechte
- 505
- 505026 Verfassungsrecht