TY - JOUR
T1 - Der allgemeine internationale Gerichtsstand bei Anlegerklagen gegen Organmitglieder internationaler Konzerne (zu OLG Innsbruck, 14.10.2021 - 2R 113/21s)
AU - Mock, Sebastian
AU - Illetschko, Christian
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Mit dem vorliegenden Beschluss hat das Oberlandesgericht Innsbruck (Österreich) entschieden, dass für Anlegerklagen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der deutschen Wirecard AG, Markus Braun, (auch) österreichische Gerichte zuständig sind. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Wohnsitzanknüpfung der Art 4, 62 Brüssel-Ia-VO für den Gerichtsstand natürlicher Personen bei direkten Schadenersatzklagen gegen Organmitglieder dazu führen kann, dass zentrale Fragen komplexer Anlegerprozesse gleichzeitig vor den Gerichten mehrerer Mitgliedstaaten entschieden werden. Der vorliegende Beitrag untersucht die Entscheidung und legt dabei den Schwerpunkt auf den Umgang mit Mehrfachwohnsitzen im Rahmen der Brüssel-Ia-VO.
AB - Mit dem vorliegenden Beschluss hat das Oberlandesgericht Innsbruck (Österreich) entschieden, dass für Anlegerklagen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der deutschen Wirecard AG, Markus Braun, (auch) österreichische Gerichte zuständig sind. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Wohnsitzanknüpfung der Art 4, 62 Brüssel-Ia-VO für den Gerichtsstand natürlicher Personen bei direkten Schadenersatzklagen gegen Organmitglieder dazu führen kann, dass zentrale Fragen komplexer Anlegerprozesse gleichzeitig vor den Gerichten mehrerer Mitgliedstaaten entschieden werden. Der vorliegende Beitrag untersucht die Entscheidung und legt dabei den Schwerpunkt auf den Umgang mit Mehrfachwohnsitzen im Rahmen der Brüssel-Ia-VO.
M3 - Entscheidungsbesprechung in Fachzeitschrift
VL - 2023
SP - 11
EP - 14
JO - IPRax Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
JF - IPRax Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
IS - 1
ER -