Abstract
Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dient der Kontrolle der Verantwortlichkeit der obersten Organe des Bundes. Dieser Beitrag zeigt, dass der Begriff der Vollziehung im Sinne des Art 53 Abs 2 B-VG weit ausgelegt werden muss, damit der Nationalrat eine effektive parlamentarische Kontrolle des Beteiligungsmanagements des Bundes wahrnehmen kann.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 150 - 153 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Verwaltung |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |