Der Begriff der Vollziehung im Sinne des Artikels 53 Abs 2 B-VG

    Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

    Abstract

    Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dient der Kontrolle der Verantwortlichkeit der obersten Organe des Bundes. Dieser Beitrag zeigt, dass der Begriff der Vollziehung im Sinne des Art 53 Abs 2 B-VG weit ausgelegt werden muss, damit der Nationalrat eine effektive parlamentarische Kontrolle des Beteiligungsmanagements des Bundes wahrnehmen kann.
    OriginalspracheDeutsch (Österreich)
    Seiten (von - bis)150 - 153
    FachzeitschriftZeitschrift für Verwaltung
    PublikationsstatusVeröffentlicht - 2021

    Zitat