Der Beitritt der EU zur EMRK nach dem Gutachten 2/13 des EuGH

Severin Gruber

    Publikation: AbschlussarbeitDissertation

    81 Downloads (Pure)

    Abstract

    Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieht den Beitritt der EU zur Europäischen
    Menschenrechtskonvention (EMRK) vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem
    Gutachten 2/13 einen Entwurf eines Beitrittsabkommens abgelehnt. Die grundlegenden
    Problemstellungen zum Beitritt der EU zur EMRK sind in der Literatur gut untersucht, die
    vorliegende Arbeit konzentriert sich daher auf die Frage, welche Implikationen sich aus dem
    ablehnenden Gutachten 2/13 ergeben. Nach einer Darstellung der bisherigen Entwicklungen
    wird dargelegt, was weiterhin für einen Beitritt der EU zur EMRK spricht. Anschließend
    werden Leitmotive und dogmatische Grundlagen des Gutachtens 2/13 analysiert. Das
    Hauptaugenmerk der Arbeit bildet eine Analyse der vom EuGH genannten Hindernisse für den
    Beitritt. Schwerpunkte sind dabei die Verfahrensbeteiligung der EU oder der EUMitgliedstaaten
    als Mitbeschwerdegegner vor dem Europäischen Gerichtshof für
    Menschenrechte (EGMR) sowie das damit zusammenhängende Vorabbefassungsverfahren des
    EuGH. Abschließend werden mögliche Lösungen für die im Gutachten 2/13 aufgeworfenen
    Kritikpunkte gesucht. Die Dissertation kommt zu dem Schluss, dass die Argumentation des
    EuGH oft nicht überzeugt. Durch wenige Änderungen am Übereinkunftsentwurf oder am
    Primärrecht kann jedoch der Beitritt der EU zur EMRK ermöglicht werden.
    OriginalspracheDeutsch (Österreich)
    Gradverleihende Hochschule
    • Wirtschaftsuniversität Wien
    PublikationsstatusVeröffentlicht - 14 Okt. 2019

    Dieses zitieren