Abstract
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieht den Beitritt der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem
Gutachten 2/13 einen Entwurf eines Beitrittsabkommens abgelehnt. Die grundlegenden
Problemstellungen zum Beitritt der EU zur EMRK sind in der Literatur gut untersucht, die
vorliegende Arbeit konzentriert sich daher auf die Frage, welche Implikationen sich aus dem
ablehnenden Gutachten 2/13 ergeben. Nach einer Darstellung der bisherigen Entwicklungen
wird dargelegt, was weiterhin für einen Beitritt der EU zur EMRK spricht. Anschließend
werden Leitmotive und dogmatische Grundlagen des Gutachtens 2/13 analysiert. Das
Hauptaugenmerk der Arbeit bildet eine Analyse der vom EuGH genannten Hindernisse für den
Beitritt. Schwerpunkte sind dabei die Verfahrensbeteiligung der EU oder der EUMitgliedstaaten
als Mitbeschwerdegegner vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) sowie das damit zusammenhängende Vorabbefassungsverfahren des
EuGH. Abschließend werden mögliche Lösungen für die im Gutachten 2/13 aufgeworfenen
Kritikpunkte gesucht. Die Dissertation kommt zu dem Schluss, dass die Argumentation des
EuGH oft nicht überzeugt. Durch wenige Änderungen am Übereinkunftsentwurf oder am
Primärrecht kann jedoch der Beitritt der EU zur EMRK ermöglicht werden.
Menschenrechtskonvention (EMRK) vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem
Gutachten 2/13 einen Entwurf eines Beitrittsabkommens abgelehnt. Die grundlegenden
Problemstellungen zum Beitritt der EU zur EMRK sind in der Literatur gut untersucht, die
vorliegende Arbeit konzentriert sich daher auf die Frage, welche Implikationen sich aus dem
ablehnenden Gutachten 2/13 ergeben. Nach einer Darstellung der bisherigen Entwicklungen
wird dargelegt, was weiterhin für einen Beitritt der EU zur EMRK spricht. Anschließend
werden Leitmotive und dogmatische Grundlagen des Gutachtens 2/13 analysiert. Das
Hauptaugenmerk der Arbeit bildet eine Analyse der vom EuGH genannten Hindernisse für den
Beitritt. Schwerpunkte sind dabei die Verfahrensbeteiligung der EU oder der EUMitgliedstaaten
als Mitbeschwerdegegner vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) sowie das damit zusammenhängende Vorabbefassungsverfahren des
EuGH. Abschließend werden mögliche Lösungen für die im Gutachten 2/13 aufgeworfenen
Kritikpunkte gesucht. Die Dissertation kommt zu dem Schluss, dass die Argumentation des
EuGH oft nicht überzeugt. Durch wenige Änderungen am Übereinkunftsentwurf oder am
Primärrecht kann jedoch der Beitritt der EU zur EMRK ermöglicht werden.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Gradverleihende Hochschule |
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Publikationsstatus | Veröffentlicht - 14 Okt. 2019 |